Feuerwerk online bestellen - ganzjährig

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pyroladen.de - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Privatkunden


Pyroweb GmbH
Kirchgasse 3b
09496 Kühnhaide

Tel.: +49(0)371 909730
Fax: +49(0)371 90973298

kontakt@pyroladen.de
www.pyroladen.de

Geschäftsführer: Bertram Bach, Andreas Voigt

Amtsgericht: Chemnitz, HRB 22851

nachstehend "Pyroladen" genannt


§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Pyroladen und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.


§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt

Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons "Bestellung senden" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per Email oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 5 Tagen annehmen.
Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist Pyroladen zum Rücktritt berechtigt, ebenso bei falschen bzw. unzureichenden Angaben oder schlechter Zahlungsmoral des Bestellers.
Dem Besteller steht ein 14-tägiges Widerufsrecht zu (näheres siehe § 9).


§ 3 Lieferung

Die Lieferung erfolgt ausschließlich an volljährige Personen ab 18 Jahre.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
Die Lieferzeit beträgt 2-6 Tage nach Zahlungseingang. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet. Soweit nicht ausdrücklich der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde, sollte der Besteller von der oben angegebenen Lieferzeit ausgehen.
Angegebene Lieferzeiten und Preise gelten für die Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung und Einhaltung der Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes.


§ 4 Fälligkeit, Zahlung und Verzug

Der Rechnungsbetrag wird sofort bei Lieferung fällig. Pyroladen ist berechtigt, Verzugszinsen in marktüblicher Höhe zu fordern, oder die Forderung zuzüglich 30% Aufschlag an Dritte abzutreten.
Bei elektronischen Zahlungsverfahren (Kreditkarte, Paypal) erfolgt die Belastung unmittelbar nach der Bestellung. Bei Zahlung per Lastschrift erfolgt die Belastung in der Regel vor Auslieferung der Ware, es ist uns jedoch auch freigestellt, den Betrag erst nach Absenden der Bestellung einzuziehen. Verläuft eine Abbuchung erfolglos (mangelnde Deckung, falsche Kontodaten) wird die Bestellung storniert und kommt nicht zur Auslieferung.
Üblich ist die Zahlung per Vorkasse oder Lastschrift.


§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Pyroladen anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von Pyroladen.


§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung

Liegt ein von Pyroladen zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Kunde nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist Pyroladen zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Pyroladen zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -- gleich aus welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen. Pyroladen haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Pyroladen nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden (auch Imageschäden) des Bestellers. Soweit die Haftung von Pyroladen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Sofern Pyroladen fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Für die ordnungsgemäße Verwendung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften haftet der Besteller. Der Besteller stellt Pyroladen von Schadenersatzansprüchen frei, die insbesondere aus Missachtung der vorgenannten Bestimmungen und Gesetzlichkeiten hervor gegangen sind.
Pyroladen verpflichtet sich, keine Waren anzubieten, die außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen liegen.


§ 8 Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz finden sie auf dieser Seite.


§ 9 Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendungder Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfristgenügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Pyroweb GmbH
Kirchgasse 3b
09496 Marienberg OT Kühnhaide

Telefax: 037364 / 129763
Email: info@pyroladen.de

Das Widerrufsrecht besteht nicht zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme derSache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


§ 10 Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die sonstigen Bestimmungen unvermindert fort.
Es gilt deutsches Recht.


Gesetzliche Bestimmungen

Bitte beachten Sie:
Ihr Feuerwerk zu Silvester, bitte beachten Sie:
Feuerwerkskörper der Kl. II dürfen nur an Personen über 18 Jahre in der Zeit vom 29.12. (unter gegebenen Bedingungen ab 28.12) bis 31.12. abgegeben werden (Verkaufszeitraum entspr.§ 21 (1) der 1. SprengV). Die Verwendung dieser Gegenstände ist auf den 31.12. und 01.01. beschränkt. Regionale Abgabe- und Verwendungsbestimmungen sind möglich - über diese informiert die zuständige Behörde, Polizei oder regionale Presse.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-und Altersheimen ist verboten.
Ebenso ist die Einfuhr (z.B. aus Polen) und Verwendung von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern verboten.
In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper mit BAM-Zulassung (der "TÜV" für Feuerwerk) verwendet werden. Diese erkennt mann an der aufgedruckten BAM-Nr. Da es leicht möglich ist, Feuerwerkskörper im Ausland mit gefälschter BAM-Nr. zu versehen, ist die Einfuhr von Feuerwerk generell verboten. Zuwiderhandlungen können übrigens mit bis zu 50.000,- EUR (lt.§ 40 und § 41 des SprengG) Strafe zu Buche schlagen und ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetzes kann gegen Sie eingeleitet werden, auch wenn es "nur" Knallfrösche sind.

Ihr Feuerwerk im Jahr:
Sie möchten zur Hochzeit, zum Geburtstag oder zur Gartenparty gerne Feuerwerkskörper abbrennen ? Kein Problem, es ist möglich. Aber bitte beachten Sie:
Für den Kauf und das Verwenden von Feuerwerkskörpern der Kl. II benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Stadt oder Bürgermeisteramt der Gemeinde).
Auch hier gelten die Abgabe- und Verwendungsbestimmungen wie zu Silvester.
Bühnenfeuerwerk, Rauchkörper und ähnliche technische Artikel, der Klasse T1 dürfen ganzjährig von Personen über 18 Jahre erworben und verwendet werden. Diese Produkte sind nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden und dies ist bereits beim Kauf dem Verkäufer zu bestätigen.
Bühnenfeuerwerk darf nur in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen verwendet werden, aber auch nur dann wenn dies mind. 14 Tage vorher der zuständigen Behörde angezeigt, der Effekt erprobt wurde und zwar unter Anwesenheit und Genehmigung der für den Brandschutz zuständigen Stelle.

Dies ist eine sinngemäße Wiedergabe des Gesetzestext ohne Gewähr auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Gesetzestext über Verwenden und Überlassen pyrotechnischer Gegenstände ist zu finden im Sprengstoffgesetzes, 1.Verordnung (insbes. §23 & §24).